
Als organschaftliche Vertretung wird die Stellvertretung nicht natürlicher Personen durch ihre Organe bezeichnet. Durch ihre organschaftlichen Vertreter kann eine (nicht natürliche) Person handeln und im Rechtsverkehr auftreten. Nicht natürliche Personen sind insbesondere juristische Personen (z. B. eingetragener Verein, Aktiengesellschaft, dor...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Organschaftliche_Vertretung
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